Helvetic Shooting
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

BetreiberinHelvetic Shooting GmbH, Saarbaumstrasse 6, 4415 Lausen
AnlageIndoor Shooting Range, Lausen BL, Schweiz
Kontaktlausen@helveticshooting.ch
Version1.0 / Juni 2026

1. Geltung und Vertragsverhältnis

1.1 Diese AGB regeln Mitgliedschaft, Zutritt und Nutzung der Schiessanlage der Helvetic Shooting GmbH (nachfolgend "Helvetic Shooting"). Sie gelten für Mitglieder, Gäste, Begleitpersonen und sonstige Nutzer der Anlage.

1.2 Mit Unterzeichnung, Buchung, Zutritt oder Nutzung bestätigt jede Person, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Ohne Zustimmung zu diesen AGB besteht kein Zutritts- oder Nutzungsrecht.

1.3 Die Anlage ist eine private, mitgliedschaftsbasierte Schiessanlage. Helvetic Shooting entscheidet frei und ohne Begründung über Aufnahme, Ablehnung, Sperrung und Ausschluss, soweit gesetzlich zulässig.

1.4 Anweisungen von Helvetic Shooting, Sicherheitsbeauftragten, Notfallkräften und Behörden gehen diesen AGB vor und sind sofort zu befolgen.

2. Mitgliedschaft, Zulassung und persönliche Voraussetzungen

2.1 Mitglieder müssen volljährig, urteilsfähig, zuverlässig und im sicheren Umgang mit Schusswaffen erfahren sein. Helvetic Shooting kann Nachweise, Referenzen, Strafregisterauszug, Waffenerwerbsschein, Sicherheitscheck oder Einführungskurs verlangen.

2.2 Jede Person bestätigt, nach schweizerischem Waffenrecht zum Besitz, Transport, Gebrauch und Erwerb der von ihr verwendeten Waffen, Waffenbestandteile, Waffenzubehörteile, Magazine und Munition berechtigt zu sein. Waffenverbote, Entzüge, Beschlagnahmen, relevante Strafverfahren oder sonstige Einschränkungen sind Helvetic Shooting sofort zu melden.

2.3 Die Mitgliedschaft und Zutrittsberechtigung sind persönlich und nicht übertragbar. Badge, Code, Schlüssel, App-Zugang oder Login dürfen nicht weitergegeben werden. Jeder Missbrauch führt in der Regel zur sofortigen Sperrung.

2.4 Jedes Mitglied muss während der gesamten Mitgliedschaft eine ausreichende Privathaftpflichtversicherung unterhalten, soweit möglich mit Deckung für Schiesssport/Waffengebrauch. Helvetic Shooting kann jederzeit einen Nachweis verlangen.

2.5 Die erste Nutzung ist erst nach Freischaltung und, falls verlangt, nach Sicherheitsinstruktion zulässig.

3. Zutritt, Buchung und Gäste

3.1 Die Nutzung der Schiessräume ist nur mit gültiger Mitgliedschaft, bezahltem Beitrag, aktiver Zutrittsberechtigung und vorgängiger Buchung zulässig. Jedes Mitglied muss sich beim Betreten der Anlage am Zutrittssystem persönlich einchecken, auch wenn die Tür bereits geöffnet ist.

3.2 Pro Mitglied gilt, sofern nichts anderes schriftlich bewilligt wurde, ein Buchungslimit von 2 Stunden pro Woche und maximal 2 Stunden Schiessen pro Kalendertag. Das Limit gilt auch, wenn ein Mitglied als Begleitperson eines anderen Mitglieds erscheint. Dies dient der Fairness gegenüber den anderen Mitgliedern.

3.3 Buchungen sind verbindlich und dürfen nicht pro forma blockiert werden. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung kann Helvetic Shooting eine pauschale No-show-Gebühr von CHF 100 verlangen; der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

3.4 Gäste haben nur mit vorgängiger Anmeldung, Freigabe durch Helvetic Shooting und Zustimmung zu diesen AGB Zutritt. Gäste müssen spätestens 24h vor dem Besuch mit vollständigem Namen, Adresse und ID-Kopie angemeldet werden. Helvetic Shooting kann Gäste jederzeit ablehnen.

3.5 Ein Gast darf die Anlage grundsätzlich nur einmal als Gast nutzen. Bei weiterem Interesse ist eine Mitgliedschaft zu beantragen. Ausnahmen bedürfen der vorgängigen Zustimmung von Helvetic Shooting.

3.6 Gäste dürfen nie unbeaufsichtigt sein. Das einladende Mitglied ist für Gäste, deren Ausrüstung, Waffen, Munition und Verhalten verantwortlich und haftet solidarisch mit ihnen für sämtliche Schäden, Kosten und Ansprüche.

4. Sicherheit und Verhalten in der Anlage

4.1 Sicherheit hat absolute Priorität. Jede Person ist verpflichtet, umsichtig, nüchtern, aufmerksam und regelkonform zu handeln. Wer müde, krank, abgelenkt oder durch Alkohol, Betäubungsmittel, Medikamente oder andere Substanzen beeinträchtigt ist, darf die Schiessräume nicht betreten und nicht schiessen.

4.2 Es gelten jederzeit die vier Sicherheitsregeln: Jede Waffe ist als geladen zu betrachten; die Mündung zeigt nur in eine sichere Richtung; der Finger bleibt ausserhalb des Abzugs, bis geschossen wird; Ziel und Hintergrund müssen eindeutig erkannt und sicher sein.

4.3 Gehör- und Augenschutz sind in den Schiessräumen obligatorisch.

4.4 Waffen müssen ausserhalb der Schiessräume entladen, gesichert und in Tasche oder Koffer transportiert werden. Offenes Tragen, Manipulieren, Laden, Entladen, Zerlegen, Reinigen oder Präsentieren von Waffen ausserhalb der Schiessräume ist verboten, soweit Helvetic Shooting nichts anderes ausdrücklich erlaubt.

4.5 Schüsse dürfen ausschliesslich innerhalb des gebuchten Schiessraums, nur auf freigegebene Ziele und nur in Richtung der vorgesehenen Kugelfänge abgegeben werden. Schüsse auf Boden, Decke, Wände, Einrichtungen, Türen, Kameras, Leuchten, Lüftung, Kabel, selbst mitgebrachte Gegenstände oder nicht freigegebene Ziele sind verboten.

4.6 Im ganzen Gebäude gilt Rauchverbot, einschliesslich E-Zigaretten und Vapes, ausser in ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen. Vermummung ist ausserhalb der Schiessräume verboten. Waffen, Waffenteile, Plattenträger, Helme und ähnliche Ausrüstung dürfen ausserhalb der Räumlichkeiten von Helvetic Shooting nicht offen getragen werden, behördliche Uniformen sind erlaubt.

5. Waffen, Munition, Ziele und Anlage

5.1 Zulässig sind nur Waffen, Kaliber, Munition, Geschosse, Ziele und Trainingsformen, die von Helvetic Shooting ausdrücklich zugelassen sind. Helvetic Shooting kann Zulassungen jederzeit ändern, einschränken oder widerrufen.

5.2 Soweit nichts anderes schriftlich erlaubt ist, dürfen nur handelsübliche FMJ-Geschosse verwendet werden. Verboten sind insbesondere Hartkern-/AP-Munition, Leuchtspurmunition, Brandmunition, Explosivmunition, Vorderlader, vollautomatisches Feuer, eigenmächtig aufgestellte Ziele sowie alle Geschosse oder Gegenstände, welche Kugelfang, Wände oder Einrichtungen übermässig belasten oder Rückpraller verursachen können.

5.3 Mitgebrachte Munition, Waffen und Ausrüstung müssen technisch einwandfrei, gesetzeskonform und für die Anlage geeignet sein. Bei Unsicherheit ist die Nutzung zu unterlassen und vorab eine Freigabe von Helvetic Shooting einzuholen.

5.4 Hülsen und Projektile in Sammelbehältern sind Eigentum von Helvetic Shooting. Eigene Hülsen dürfen nur eingesammelt werden, solange sie noch nicht in einem Sammelbehälter liegen und dadurch keine Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigt wird.

5.5 Die Anlage ist sauber und sicher zu hinterlassen. Waffen, Ausrüstung sowie persönliche Gegenstände sind mitzunehmen. Abfall, Scheibenmaterial sowie Hülsen und Projektile sind in den vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Diebstahl, Manipulation an Technik, Kameras, Lüftung, Zutrittssystem oder Sicherheitseinrichtungen wird angezeigt.

6. Notfälle, Störungen, Schäden und Meldepflichten

6.1 Bei Unfall, Verletzung, Brand, Rauchentwicklung, technischer Störung, unsicherem Zustand, Rückpraller, ungewollter Schussabgabe oder sonstigem Vorfall ist das Schiessen sofort einzustellen, die Schiessanlage zu sichern, Erste Hilfe zu leisten, nötigenfalls 112/117/118/144 zu alarmieren und Helvetic Shooting unverzüglich zu informieren.

6.2 Decken-, Wand-, Boden-, Einrichtungstreffer sowie Treffer an Technik, Leuchten, Lüftung, Türen oder Kameras sind sofort zu melden. Nichtmeldung gilt als schwerer Sicherheitsverstoss.

6.3 Für Decken-, Wand- oder Bodentreffer verrechnet Helvetic Shooting pauschal CHF 100. Zusätzlich sind sämtliche Reparatur-, Reinigungs-, Prüf-, Videoauswertungs-, Gutachter-, Behörden- und Umtriebskosten vom Verursacher zu tragen.

6.4 Bei nicht gemeldeten Schäden kann Helvetic Shooting für Abklärung, Videoauswertung, Administration und Umtriebe CHF 100 pro Stunde verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

6.5 Helvetic Shooting kann die Anlage oder einzelne Bereiche jederzeit aus Sicherheits-, Wartungs-, Reinigungs-, Behörden-, technischen oder betrieblichen Gründen sperren. Bei vorübergehenden und verhältnismässigen Sperrungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7. Beiträge, Laufzeit, Kündigung und Sperrung

7.1 Der Mitgliederbeitrag ist im Voraus geschuldet. Bei Zahlungsverzug, fehlender Versicherung, fehlenden Nachweisen oder offenen Forderungen kann der Zutritt ohne weitere Mahnung gesperrt werden.

7.2 Bei vereinbarter Ratenzahlung bleibt der gesamte Jahresbeitrag geschuldet. Verspätete Zahlungen können Mahngebühren, Sperrung und Ausschluss auslösen.

7.3 Ohne schriftliche Kündigung spätestens 30 Tage vor Ablauf verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Helvetic Shooting kann vor Ablauf eine Erinnerung versenden; die Kündigungsfrist bleibt unabhängig davon verbindlich.

7.4 Bei groben oder wiederholten Verstössen, Sicherheitsrisiken, falschen Angaben, Missbrauch des Zutritts, Nichtmeldung von Schäden, Gefährdung Dritter, Zahlungsverzug oder Verstössen gegen Waffenrecht kann Helvetic Shooting Zutritt und Mitgliedschaft sofort sperren oder beenden. Bereits bezahlte Beiträge werden in solchen Fällen nicht zurückerstattet, soweit gesetzlich zulässig.

8. Risikoanerkennung, Haftung und Freistellung

8.1 Der Umgang mit Schusswaffen, Munition und Schiessanlagen ist gefährlich. Mitglieder und Gäste anerkennen ausdrücklich Risiken wie Fehlmanipulationen, ungewollte Schussabgaben, Rückpraller, Lärm, Druck, Rauch, Blei-/Schadstoffexposition, Brand, Sachschäden, schwere Verletzungen und Tod.

8.2 Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Person ist für ihre Waffen, Munition, Ausrüstung, Schussabgabe, Zielwahl, Gesetzeskonformität, Gesundheit, Schutzmassnahmen und Einhaltung dieser AGB selbst verantwortlich.

8.3 Helvetic Shooting haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für Personen-, Sach-, Vermögens- oder Folgeschäden, die durch Mitglieder, Gäste, Dritte, unsachgemässe Waffenhandhabung, Regelverstösse, unzulässige Munition, unzulässige Ziele, Eigenverschulden, Diebstahl, Verlust oder Selbstgefährdung entstehen.

8.4 Vorbehalten bleibt die zwingende gesetzliche Haftung von Helvetic Shooting für Schäden, die durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Helvetic Shooting, ihren Organen oder Hilfspersonen verursacht wurden.

8.5 Mitglieder und Gäste haften vollumfänglich für alle von ihnen verursachten Schäden an Personen, Sachen, Gebäude, Anlage, Kugelfängen, Technik, Einrichtungen und Dritten. Das Mitglied haftet zusätzlich für seine Gäste.

8.6 Das Mitglied verpflichtet sich, Helvetic Shooting, deren Organe, Mitarbeitende, Hilfspersonen, Vermieter und Vertragspartner von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Verhalten, Waffen, Munition, Ausrüstung oder Gästen des Mitglieds entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Datenschutz und Videoüberwachung

9.1 Helvetic Shooting bearbeitet Personendaten, soweit dies für Aufnahmeprüfung, Mitgliedschaft, Zutritt, Buchung, Rechnungsstellung, Sicherheit, Versicherung, Schadensabwicklung, Rechtsdurchsetzung und behördliche Pflichten erforderlich ist.

9.2 Die Anlage ist aus Sicherheits-, Zutritts-, Beweis- und Kontrollgründen videoüberwacht. Betroffene Personen werden vor Betreten über Hinweise informiert. Aufnahmen werden nur berechtigten Personen zugänglich gemacht und nur so lange aufbewahrt, wie es für den Zweck erforderlich ist; bei Vorfällen, Schäden, Verfahren oder Behördenanfragen kann eine längere Aufbewahrung erfolgen.

9.3 Daten können an Versicherer, Behörden, Polizei, Rettungsdienste, Rechtsberater, Inkassostellen, technische Dienstleister und sonstige berechtigte Empfänger weitergegeben werden, soweit dies notwendig oder gesetzlich erlaubt ist. Betroffene Personen haben die ihnen nach Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen dieser AGB werden schriftlich, elektronisch oder über die Webseite mitgeteilt. Nutzen Mitglieder die Anlage nach Mitteilung weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert, soweit gesetzlich zulässig.

10.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und sicherheitsbezogenen Zweck möglichst nahekommt.

10.3 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Helvetic Shooting bzw. der sachlich zuständige Gerichtsstand im Kanton Basel-Landschaft. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Bestätigung des Mitglieds / Gastes

Ich bestätige, diese AGB vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Ich anerkenne insbesondere die Sicherheitsregeln, die Risikoanerkennung, die Haftungs- und Freistellungsbestimmungen sowie die Videoüberwachung und Datenbearbeitung. Ich bestätige, waffenrechtlich berechtigt, versichert, nüchtern und gesundheitlich in der Lage zur sicheren Nutzung der Anlage zu sein.

Die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung bildet integrierenden Bestandteil dieser AGB. Mit Abschluss der Mitgliedschaft bzw. mit Betreten und Nutzung der Anlage bestätigt das Mitglied, die Hausordnung erhalten, zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

  • Vorname / Name: ___________________

  • Ort, Datum: ___________________

  • Unterschrift: ___________________

Helvetic Shooting
Helvetic ShootingSaarbaumstrasse 64415 Lausen

lausen@helveticshooting.ch

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