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Hausordnung

Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder und Gäste und ist Bestandteil der AGB. Den Anweisungen von Helvetic Shooting ist jederzeit Folge zu leisten.

1. Allgemeines Verhalten

  • Die Anlage ist sauber, sicher und rücksichtsvoll zu benutzen.
  • Jedes Mitglied ist für sein Verhalten, seine Waffen, seine Munition und seine Gäste vollumfänglich verantwortlich.
  • Verstösse können zur Verwarnung, sofortigen Sperrung oder zum Ausschluss führen.

2. Sicherheit

  • Es gelten immer die vier Sicherheitsregeln: Jede Waffe ist als geladen zu betrachten; Mündung in sichere Richtung; Finger ausserhalb des Abzugs; Ziel und Umfeld eindeutig identifizieren.
  • Waffen dürfen ausserhalb der Schiessräume nicht offen getragen, geladen, manipuliert, gereinigt oder umgebaut werden.
  • Gehör- und Augenschutz sind während des Schiessens obligatorisch.
  • Personen unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Substanzen dürfen nicht schiessen.

3. Aufräumen, Hülsen und Material

  • Die Range ist sauber, aufgeräumt und sicher zu verlassen.
  • Aufräumen, Hülsen einsammeln, Scheiben entsorgen und Material versorgen muss innerhalb der gebuchten Zeit erfolgen.
  • Alles verwendete Material ist an den vorgesehenen Platz zurückzubringen.
  • Hülsen in den Sammelbehältern sind Eigentum von Helvetic Shooting. Das Entwenden fremder oder bereits entsorgter Hülsen gilt als Diebstahl und wird angezeigt.

4. Ziele, Kugelfänge und Fehltreffer

  • Es darf ausschliesslich auf zugelassene Ziele und Kugelfänge geschossen werden.
  • An die Lochrückwand dürfen keine Gegenstände gestellt oder angelehnt werden.
  • Seitliche Kugelfänge dürfen ausschliesslich mit 9mm beschossen werden, sofern keine andere Freigabe erteilt wurde.
  • Wand-, Boden- und Deckentreffer sowie Treffer an Einrichtungen oder technischen Anlagen sind sofort zu melden.
  • Für Wand-, Boden- und Deckentreffer wird pauschal CHF 100 pro Treffer verrechnet; weitere Schäden werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.

5. Rauchverbot

  • Im ganzen Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot, einschliesslich E-Zigaretten, Vapes und ähnlicher Produkte.
  • Rauchen ist nur in ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

6. Licht, Lüftung und Verlassen der Anlage

  • Licht und Lüftung sind nach dem Training auszuschalten, sofern sich keine weiteren berechtigten Nutzer in der Range befinden.
  • Wird die Lüftung beim Verlassen nicht ausgeschaltet, können CHF 10 pro zusätzlich laufende Stunde verrechnet werden.

7. Notfälle

  • Bei Unfall, Verletzung, Brand, technischer Störung oder sonstiger Gefahr ist das Schiessen sofort einzustellen.
  • Notruf: Sanität 144 | Polizei 117 | Feuerwehr 118 | Allgemeiner Notruf 112.
  • Helvetic Shooting ist nach jedem sicherheitsrelevanten Vorfall unverzüglich zu informieren.

8. Schlussbestimmungen

  • Mit dem Betreten und der Nutzung der Anlage anerkennen Mitglieder und Gäste diese Hausordnung.
  • Helvetic Shooting kann diese Hausordnung jederzeit aus Sicherheits-, Betriebs-, Behörden- oder Versicherungsgründen anpassen.

Sicherheit geht vor. Bei Unsicherheit: Training abbrechen und Helvetic Shooting informieren.

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Helvetic ShootingSaarbaumstrasse 64415 Lausen

lausen@helveticshooting.ch

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