Hausordnung
Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder und Gäste und ist Bestandteil der AGB. Den Anweisungen von Helvetic Shooting ist jederzeit Folge zu leisten.
1. Allgemeines Verhalten
- Die Anlage ist sauber, sicher und rücksichtsvoll zu benutzen.
- Jedes Mitglied ist für sein Verhalten, seine Waffen, seine Munition und seine Gäste vollumfänglich verantwortlich.
- Verstösse können zur Verwarnung, sofortigen Sperrung oder zum Ausschluss führen.
2. Sicherheit
- Es gelten immer die vier Sicherheitsregeln: Jede Waffe ist als geladen zu betrachten; Mündung in sichere Richtung; Finger ausserhalb des Abzugs; Ziel und Umfeld eindeutig identifizieren.
- Waffen dürfen ausserhalb der Schiessräume nicht offen getragen, geladen, manipuliert, gereinigt oder umgebaut werden.
- Gehör- und Augenschutz sind während des Schiessens obligatorisch.
- Personen unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Substanzen dürfen nicht schiessen.
3. Aufräumen, Hülsen und Material
- Die Range ist sauber, aufgeräumt und sicher zu verlassen.
- Aufräumen, Hülsen einsammeln, Scheiben entsorgen und Material versorgen muss innerhalb der gebuchten Zeit erfolgen.
- Alles verwendete Material ist an den vorgesehenen Platz zurückzubringen.
- Hülsen in den Sammelbehältern sind Eigentum von Helvetic Shooting. Das Entwenden fremder oder bereits entsorgter Hülsen gilt als Diebstahl und wird angezeigt.
4. Ziele, Kugelfänge und Fehltreffer
- Es darf ausschliesslich auf zugelassene Ziele und Kugelfänge geschossen werden.
- An die Lochrückwand dürfen keine Gegenstände gestellt oder angelehnt werden.
- Seitliche Kugelfänge dürfen ausschliesslich mit 9mm beschossen werden, sofern keine andere Freigabe erteilt wurde.
- Wand-, Boden- und Deckentreffer sowie Treffer an Einrichtungen oder technischen Anlagen sind sofort zu melden.
- Für Wand-, Boden- und Deckentreffer wird pauschal CHF 100 pro Treffer verrechnet; weitere Schäden werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.
5. Rauchverbot
- Im ganzen Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot, einschliesslich E-Zigaretten, Vapes und ähnlicher Produkte.
- Rauchen ist nur in ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
6. Licht, Lüftung und Verlassen der Anlage
- Licht und Lüftung sind nach dem Training auszuschalten, sofern sich keine weiteren berechtigten Nutzer in der Range befinden.
- Wird die Lüftung beim Verlassen nicht ausgeschaltet, können CHF 10 pro zusätzlich laufende Stunde verrechnet werden.
7. Notfälle
- Bei Unfall, Verletzung, Brand, technischer Störung oder sonstiger Gefahr ist das Schiessen sofort einzustellen.
- Notruf: Sanität 144 | Polizei 117 | Feuerwehr 118 | Allgemeiner Notruf 112.
- Helvetic Shooting ist nach jedem sicherheitsrelevanten Vorfall unverzüglich zu informieren.
8. Schlussbestimmungen
- Mit dem Betreten und der Nutzung der Anlage anerkennen Mitglieder und Gäste diese Hausordnung.
- Helvetic Shooting kann diese Hausordnung jederzeit aus Sicherheits-, Betriebs-, Behörden- oder Versicherungsgründen anpassen.
Sicherheit geht vor. Bei Unsicherheit: Training abbrechen und Helvetic Shooting informieren.

